Urlaubsfahrt PDF  | Drucken |  E-Mail
Die Verkehrswacht Gelsenkirchen informiert:

 

Vorsicht bei Urlaubsfahrten,
denn Auslandsknöllchen werden auch im Heimatland vollstreckt.

 

 

Bisher mussten deutsche Autofahrer nur für Knöllchen aus Österreich bezahlen, das wird sich in Zukunft ändern.
Der Rahmenbeschluss der Europäischen Union (EU) zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen hätte längst bei ins deutsche Recht umgesetzt werden müssen. Voraussichtlich ist damit aber im Herbst 2007 zu rechnen, wenn es der deutsche Gesetzgeber denn bis dahin schafft.
Nach Veröffentlichung einer solchen Rechtsverordnung werden Bußgelder ab 70,-- € aus den EU-Staaten im Heimatland vollstreckt. Und da kommt man schnell hin, denn in einigen Ländern kostet das Falschparken schon mehr.
Auch wenn die Legislative diesen EU-Rahmenbeschluss noch nicht für Deutschland umgesetzt hat, ist Vorsicht geboten, denn nach derzeit geltendem Recht gilt für die Vollstreckung eine Frist von drei Jahren. Das geht dann auch rückwirkend.

 

Übrigens: Warnweste nicht vergessen!

 

Wichtig bei einem Unfall ist auch eine Warnweste. In Reiseländern der EU, wie zum Beispiel Österreich, Italien, Kroatien, Bosnien-Herzogowina, Spanien, Tschechien der Slowakei und in Montenegro, ist sie Pflicht für jeden Fahrzeuginsassen ( auch für mitfahrende Kinder). Und es genügt nicht, sie im Kofferraum zu haben, sie  muss griffbereit liegen. Denn wer außerhalb eines Ortes einen Unfall oder eine Panne hat, muss eine Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss zahlen.

 

 

 

Helmut Barek